Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, welches vor mindestens 30 Jahren gebaut wurde.
Wichtig hierbei ist der Zustand des Fahrzeuges. Der Oldtimer muss sich ungefähr im Originalzustand befinden und sollte zudem gepflegt und gut erhaltenen sein. Ob diese Forderungen gemäß der StVZO §29 erfüllt sind, entscheidet ein Prüfingenieur anhand einer Hauptuntersuchung. Sind alle Bedingungen für einen Oldtimer erfüllt wird das Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ angemeldet.
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